Gesetze und VerordnungenLesezeit ca. 6 Minuten

Straßentaugliches Tiny House: Gesetze & Verordnungen Teil1

Du möchtest dein Tiny House on Wheels auf öffentlichen Straßen transportieren können? Erfahre in diesem Artikel mit welchen Gesetzen und Verordnungen du konfrontiert wirst. Diese Rechtsvorschriften solltest du schon vor dem Bau oder Kauf deines Tiny Houses kennen.

Doch der Spaß mit dem Gesetz hört hier nicht auf – schaue dir auch unbedingt den zweiten Teil dieser Reihe an: Legal im Tiny House wohnen: Gesetze & Verordnungen Teil 2

Wichtig: Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammen gestellt. Dennoch können sich bei diesem komplexen Thema Fehler eingeschlichen haben. Daher sind diese Informationen natürlich nicht rechtsverbindlich.

Tiny House on Wheels – die “mobile Immobile”

Spielt man mit dem Gedanken ein Tiny House zu bauen, wird man sich eventuell in erster Linie mit möglichen Grundrissen und Baumaterialien beschäftigen. Doch schon wenn es um die Maße des Häuschens oder den möglichen Stellplatz geht, werden allerlei rechtliche Fragen aufgeworfen. In unserem Artikel Hürden und Grenzen haben wir die geltenden Gesetze und Verordnungen bereits kurz angerissen. Für alle, die sich intensiver mit diesem Thema beschäftigen möchten (und müssen), gehen wir in dieser zweiteiligen Reihe näher auf diese Thematik ein.

Das Tiny House an sich ist bisher noch nicht in der deutschen Gesetzgebung verankert oder definiert. Dennoch lassen sich geltende Gesetze und Verordnungen darauf anwenden. Da ein Tiny House on Wheels sowohl mobil als auch ortsfest ist, fällt es nicht nur unter das Baurecht, sondern auch unter das Straßenverkehrsrecht. Letzteres zieht eine wichtige bauliche Vorgabe mit sich, die wir im Folgenden erläutern.

Das Straßenverkehrsrecht

Die straßenverkehrsrechtliche Einordnung sieht für Tiny Houses zwei Möglichkeiten vor: entweder als Fahrzeug (Wohnwagen) oder als Ladung. In der Regel sind Tiny Houses on Wheels fest mit ihrem Fundament, dem Trailer, verbunden. Daher werden sie von TÜV oder DEKRA als Fahrzeug abgenommen. Kann ein Tiny House aber werkzeuglos von seinem Trailer abgenommen werden, gilt es als Ladung – unter der Voraussetzung, dass der Trailer TÜV-geprüft ist. Ein werkzeuglos abnehmbares Häuschen kann übrigens beispielsweise mittels U-Bügeln oder Twistlocks realisiert werden. Die Ladung selbst bedarf dann keiner weiteren Zulassung. Dies ist häufig bei so genannten Modulheimen oder Containerhäusern der Fall. Für die Deklarierung als Ladung empfiehlt sich dennoch zusätzlich eine DEKRA-Zertifizierung als ordentlich gesicherte Ladung. Mit dieser Zertifizierung kann man beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle oder Versicherung die Ladungssicherheit belegen.

Fahrzeugstatik

Bei der Zulassung als Fahrzeug ist darüber hinaus die Fahrzeugstatik ein wichtiges Thema. Das bedeutet, dass ein Tiny House on Wheels zusätzlich zu der Gebäudestatik, die jedes Gebäude erfüllen muss, auch einen Standsicherheitsnachweis für die Fahrt erbringen muss, um einen sicheren Transport gewährleisten zu können. Übrigens gilt für Gespanne dieser Art in Deutschland außerorts ein Tempolimit von 80 km/h.

Größe und Gewicht

Die Einordnung als Fahrzeug beschränkt außerdem die Größe eines Tiny Houses. Denn laut Straßenverkehrsordnung ist ohne Sondergenehmigung eine maximale Höhe von 4 m, Länge von 12 m und Breite von 2,55 m zugelassen. In der Praxis haben sich Trailer mit einer Länge von 7 m bewährt, da längere Anhänger schwieriger zu lenken sind. Zusätzlich sieht die Straßenverkehrsordnung ein zulässiges Maximalgewicht von 3,5 t vor. Diese Beschränkung ist einerseits praktisch, da sie erlaubt das Tiny House mit einem Führerschein der Klasse BE zu bewegen. Andererseits kann sie den Tiny House-Bauer vor eine rechnerische Herausforderung stellen, da er jedes Einzelteil bei der Gewichtskalkulation beachten muss: von der Schraube bis zum Trailer.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, breiter als 2,55 m zu bauen und damit auf der Straße fahren zu können. Damit bewegst du dich im Bereich der Übergrößen. Klicken den unteren Button, wenn du hierzu mehr erfahren möchtest:

Übergröße – breiter als 2,55 m (auslagern als eigenen Artikel oder so)

Beim Bau eines Tiny Houses gibt es prinzipiell zwei häufig verwendete Möglichkeiten auf eine Breite von 3 m zu kommen. Entweder man erweitert seinen normalen Trailer links und rechts um einige Zentimeter und lässt die “Tiny House Ladung” überstehen. Oder aber man verwendet statt des Trailers eine Wechselbrücke als Fundament. Also einen Ladungsträger, der sich vom Trägerfahrzeug trennen lässt. Beide Optionen haben natürlich Vor- und Nachteile, die jeder nach seinen individuellen Ansprüchen gewichten kann.

1. Größer durch Trailer-Erweiterung
Für den “erweiterten” Trailer ändern sich die Anforderungen an das Zugfahrzeug nicht, da lediglich die Ladung an den Seiten übersteht. Auch alle außerörtlichen Straßen sind auf eine Fahrzeugbreite von 3 m ausgelegt. Allerdings kann es schwieriger werden, das zugelassene Gesamtgewicht von 3,5 t einzuhalten, da das Tiny House ja 45 cm breiter ist und somit mehr Material gebraucht wird. Aber wer trotz allem ein Tiny House mit Loft haben möchte, für den lohnt es sich zu tüfteln. Denn bei dieser Variante muss man keine Einbußen in Kauf nehmen: Die nutzbare Raumhöhe bleibt im Vergleich zum nicht erweiterten Trailer unverändert.

Link zur Illustration mit Winkel

2. Größer mittels Wechselbrücke
Anders sieht bei der Variante mit Wechselbrücke aus. Mit einer Wechselbrücke als Fundament hat das Tiny House selbst keine Räder mehr, sondern wird zusammen mit seinem Träger auf ein geeignetes Fahrzeug geladen, z. B. einen LKW, und dann transportiert. Da die Wechselbrücke bzw. die Ladehöhe des LKW insgesamt höher ist als ein normaler Tiny House Trailer, ist die Raumhöhe des Tiny Houses entsprechend niedriger.

Das Stichwort LKW lässt schon vermuten, dass man den Transport nicht mal eben so selbst durchführen kann. Hier ist es ratsam eine Spedition zu beauftragen, die das Tiny House zum Wunschort liefert. Bei einem Umzug alle 3 bis 5 Jahre sind die Kosten sicherlich vertretbar. Außerdem muss man bei dieser Variante nicht so stark auf das Gewicht achten, da je nach Zugfahrzeug ein Maximalgewicht von bis zu 20 t möglich ist.

Für welche Variante man sich letztendlich entscheidet ist jedem selbst überlassen. Da man aber für eine Breite von 3 m relativ unkompliziert eine Ausnahmegenehmigung erhält, ist es sicherlich eine Überlegung wert, ob man sich in seinem Tiny House nicht zusätzliche 45 cm gönnen möchte.

Die Ausnahmegenehmigung ist übrigens in der Regel relativ kostengünstig. Wir haben für euch in mehreren Verkehrsforen recherchiert (z. B. hier) und Zahlen zwischen 120 € und 250 € gefunden. Der letztgenannte Betrag bezieht sich auf eine deutschlandweite Ausnahmegenehmigung für drei Jahre für eine Forstmaschine, die per Sattelzug transportiert werden sollte. Die Gebühren für eine Tiny House werden sich wohl auch in dem Rahmen bewegen. Wer genaueres Wissen möchte, informiert sich bei der Straßenverkehrsbehörde seines Wohnsitzes.

Weitere Voraussetzungen

Egal ob Fahrzeug oder Ladung, neben den jeweiligen Anforderungen an Maße und Gewicht, gibt es noch andere Punkte, die für die Betriebszulassung erfüllt werden müssen:

  • keine scharfen Kanten an der Außenhülle zur Minimierung des Verletzungsrisikos
  • das Glas in Fenstern und Türen muss entweder Sicherheitsglas sein oder für den Transport mit Fensterläden o. Ä. gesichert werden (im Falle eines Unfalls soll das Glas nicht nach außen absplittern und Beteiligte verletzen)
  • der Trailer muss alle vorgeschriebenen Lichter aufweisen, also Blinker, Nebelschlussleuchte, Positionslicht usw. (sollte bei allen Trailern schon ab Werk gegeben sein)

Genau wie bei anderen Behördengängen für das Tiny House gilt auch hier: am besten erst einmal vorab anfragen und den zuständigen Sachverständigen auf das Thema vorbereiten. Stößt man bei diesem auf Ablehnung, lohnt es sich, es noch einmal bei einem zweiten Prüfer oder einer anderen TÜV-/DEKRA-Stelle zu versuchen.

Mit dem Tiny House ins Ausland

Möchte man mit seinem Tiny House ins europäische Ausland umziehen, ist zu beachten, dass die Anforderungen nicht in jedem Land genauso wie in Deutschland sind. Entweder baut man sein Tiny House also schon von vornherein so, dass es den Anforderungen der Zielländer entspricht oder holt für einzelne Länder eine Sondergenehmigung ein. In Portugal ist beispielsweise nur eine maximale Breite von 2,50 m zulässig. Also 5 cm weniger als in Deutschland. Abgesehen von den abweichenden zulässigen Abmessungen gelten im EU-Ausland teilweise auch andere Tempolimits und zusätzliche Verkehrsregeln für Gespanne. Der ADAC hat hierzu eine ausführliche Übersicht zusammen gestellt.

Weiter mit Teil 2: Legal im Tiny House wohnen

Ein Tiny House on Wheels soll nicht nur bewegt, sondern auch bewohnt werden. Daher geht es genau um dieses Thema im zweiten Teil – Legal im Tiny House wohnen. Auch mit diesen Rechtsvorschriften solltest du dich vor dem Bau oder kauf deines Tiny Houses bekannt machen.

Nächster Artikel:

Vorheriger Artikel:

← Zur Artikelübersicht

Teile deine Meinung zu diesem Artikel!

Kommentare sind zur Zeit aus technischen Gründen deaktiviert.